Die neue Grundsteuer – einfach erklärt.

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Reform der Grundsteuer in Kraft treten, doch bereits dieses Jahr müssen Grundstücksbesitzer notwendige Angaben machen.

Die Grundsteuer wird auf Grundlage neuer Regularien berechnet. Dies betrifft alle Eigentümer*innen von Immobilien oder Grundbesitz.

Laut dem Bundesfinanzministerium sind für die neue Grundsteuer künftig folgende Angaben relevant:

  • Lage des Grundstücks
  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert
  • Gebäudeart
  • Wohnfläche
  • Baujahr des Gebäudes

Dieses wertabhängige Berechnungsmodell soll eine differenzierte Grundlage in Bezug auf die Höhe der zu entrichtenden Beiträge bieten.

Die Zusammensetzung der Grundsteuerformel bleibt jedoch erhalten und besteht aus den drei folgenden Faktoren:

  • Der Grundsteuerwert: Der Wert eines Grundstücks, welcher durch das Finanzamt ermittelt wird. Die Daten, die zur Ermittlung genutzt werden, ändern sich mit der kommenden Reform.
  • Die Steuermesszahl: Eine gesetzlich festgelegte Rechengröße, die je nach Immobilie variiert. (detaillierte Aufführung siehe unten)
  • Der Hebesatz: Ein Faktor zur Berechnung der Grundsteuer, welcher durch die Vertretung einer Gemeinde festgelegt wird. Unterschieden wird bei der Grundsteuer zwischen Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und übrigen Grundstücken.
Grundsteuererklärung - so müssen Eigentümer vorgehen
Quelle: https://grundsteuer.de/verfahren/grundsteuerwert/erklaerung-anzeigepflicht

 

Was muss ich als Eigentümer jetzt schon tun?

Grundeigentümer sollen in nächster Zeit von den Kommunen öffentlich oder auf schriftlichem Wege dazu aufgefordert werden, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Dazu müssen Eigentümer zu den oben genannten Faktoren Angaben machen. Diese sogenannte Feststellungserklärung kann ab dem 1. Juli 2022 über das ELSTER Formular online, aber auch schriftlich eingereicht werden. Alle Erklärungen sind bis spätestens zum 31. Oktober 2022 abzugeben.

Selbstverständlich können Sie als Eigentümer auch einen Steuerberater mit der frist- und formgerechten Abgabe der Feststellungserklärung beauftragen.

 

Und was passiert danach?

Wurde die Erklärung abgegeben, berechnet das Finanzamt den neuen Grundsteuerwert und stellt einen Grundsteuerwertbescheid aus. Anschließend wird der Grundsteuermessbetrag, anhand einer gesetzlich vorgeschriebenen Steuermesszahl, kalkuliert und ein Grundsteuermessbescheid ausgestellt.

Diese beiden Bescheide werden dann an die jeweilige Stadt beziehungsweise Gemeinde übermittelt, welche die schlussendlich zu entrichtende Grundsteuer berechnet.

 

Sind die Vorgaben auch für alle gleich?

Nein, nicht zwingend! Mit der Reform der Grundsteuer haben die einzelnen Bundesländer die Möglichkeit, eigene Regelungen zu entwickeln. Diese dürfen von den Vorgaben des Staats abweichen. Entscheidet sich ein Bundesland dazu, muss die individuelle Regelung bis Ende 2024 entwickelt werden und tritt ebenfalls am 1. Januar 2025 in Kraft.

Dies muss allerdings rechtzeitig an Sie als Eigentümer kommuniziert werden. Die Feststellungserklärung, die von allen Eigentümern einzureichen ist, bleibt jedoch gleich, unabhängig von den Regularien der Bundesländer.

 

Bleiben Sie informiert!

Unsere Immobilienexperten halten Sie über unseren Instagram Kanal und unseren Blog immer auf dem neuesten Stand – für alle Themen rund um Ihre (zukünftige) Immobilie. Schnölzer Immobilien bietet Eigentümern sowie Käufern professionelle Beratung und bewährtes Know-How.

 

Quellen