Schon heute wissen, was morgen ist:

 

 

(Quelle: www.ivd.net)

Verbraucherschutz kurz erklärt:

1. Verteilung der Provision
2. Der Maklervertrag in Textform
3. Das Widerrufsrecht für Verbraucher

Für Verkäufer:

  • Alle Verkäufer von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen zahlen nunmehr ebenfalls Provision, mindestens die Hälfte wie der Käufer!
  • Alle Maklerverträge mit Verkäufern in Textform!
  • Widerrufserklärung notwendig außerhalb der Büroräume!

Für Käufer:

  • Alle Käufer von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen zahlen (NEU:) maximal die Hälfte der Provision genau wie der Verkäufer! (Teilen ist in!)
  • Alle Käufer werden auf Ihr Widerrufsrecht hingewiesen und Belehrung über die Provisionszahlung
  • NEU: Alle Käufer müssen nunmehr einen Maklervertrag mit Provisionshinweis  in Textform mit dem Makler abschließen und diesen bestätigen.

 

Was bedeutet dieser Verbraucherschutz für den Käufer?

Es soll transparenter und rechtssicherer sein für den Käufer.

Erst danach beginnt die Maklertätigkeit und der Interessent bekommt das Exposé zum Nachweis des Objektes und kann alle weiteren Maklerleistungen (Besichtigungen etc) abrufen.

Dieses ist -nach wie vor- alles unverbindlich und kostenlos.

Die Provisionspflicht fällt – nach wie vor- erst an, wenn es zum Abschluss des Kaufvertrages kommt und dieses auf die Maklertätigkeit zurückgeht.

 

Das Widerrufsrecht für Verbraucher:

Immobilienmakler sind seit 2014 gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kunden über ein Widerrufsrecht zu informieren, wenn es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt und der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume oder im Fernabsatz zustande kommt.

Der Makler kann das Widerrufsrecht nicht ausschließen. Es zwingend notwendig.

Der Makler darf erst mit der Tätigkeit nach dem 14-tätgigen Widerrufsrecht beginnen, es sei denn Sie bestätigen dem Makler den Erhalt des Widerrufsrechtes und verzichten nach Erhalt der Widerrufsbelehrung auf Ihr Widerrufsrecht und bitten den Makler vor Ablauf der Widerrufspflicht mit seiner Tätigkeit sofort zu beginnen.

Haben Sie dann nach dem Nachweis des Objektes kein Interesse mehr an dem Objekt, müssen Sie nicht widerrufen, da die Provision in diesem Fall nicht fällig wird.