Der Immobilienmarkt ist sehr dynamisch – daher möchten wir Euch nicht nur unsere Objekte vorstellen, sondern auch über allgemeine und spezielle Themen informieren!
Das sicherlich interessanteste Thema 2020 ist das Gesetz zur Courtageteilung:

Es wurde im Juni 2020 gesetzlich beschlossen, dass die Courtage zukünftig von beiden Parteien (Verkäufer und Käufer) zu gleichen Teilen gezahlt werden muss – bundesweit! Das Gesetz bezieht sich auf Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Der gewerbliche Handel ist hiervon ausgeschlossen. Diese Regelung tritt 6 Monate nach Veröffentlichung in Kraft, also im Dezember 2020. Eine Regelung die wir schon immer genauso bei unseren Kunden umgesetzt haben!

Warum? Weil es einfach fair ist. Wir arbeiten gleichwohl leidenschaftlich engagiert für den Verkäufer als auch für den Käufer. Der Käufer darf eine detaillierte Aufarbeitung der Immobilie erwarten und alle Unterlagen, die für die Bank relevant sind, um hier eine schnelle Finanzierungsmöglichkeit zu bekommen. Wir sind neutral und verhandeln unter Berücksichtigung beider Interessen, auch wenn es mal schwierig wird. Da beide Parteien davon profitieren, sollten auch beide dafür zahlen. Wir begrüßen dieses Gesetz sehr, da nun bundesweit eine einheitliche und faire Regelung gefunden ist. In einigen Bundesländern mussten die Käufer bis zu 7,14 % Courtage bezahlen. Neben der Grunderwerbssteuer von bis zu 6,5 % sind dieses sehr hohe Erwerbsnebenkosten.

Fragen? Ruft gerne an!